Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Vorsteuerabzug für Rechnungen ohne Leistung

Umsatzsteuer ist auch für Rechnungen abzuführen, zu denen keine Leistung erbracht wurde. Für eine Korrektur gibt es eine Reihe von Voraussetzungen.

Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer auch dann bezahlt werden, wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, die berechnete Leistung aber nicht erbracht wurde. Voraussetzung für eine Umsatzsteuerberichtigung ist, dass die Original-Rechnung noch im Jahr der Rechnungsstellung zurückgegeben oder storniert wird, ohne dass der Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen hat.

Ist die Berichtigungsfrist bereits abgelaufen, so ist die Berichtigungsmöglichkeit in einem besonderen Billigkeitsverfahren zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht zu einem Vorsteuerabzug gekommen ist. Das muss Ihnen das Unternehmen bestätigen, das die Rechnung erhalten hat.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12