Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten

Bei Arbeitsessen mit Mitarbeitern kann - im Gegensatz zur sonst üblichen Praxis - der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.

Es ist allgemein bekannt, dass Bewirtungskosten nur zu 80% steuerlich abgesetzt werden können. Das gilt nicht für Arbeitsessen mit Ihren Mitarbeitern. Bei einem solchen Arbeitsessen, z. B. anlässlich einer Mitarbeiterbesprechung, oder aus besonderem betrieblichen Anlass, beispielsweise nach einer Inventuraufnahme, ist der volle Betriebsausgabenabzug gegeben. Das gilt auch für Bewirtungen anlässlich von Weiterbildungsveranstaltungen des Arbeitgebers.

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist, dass der Arbeitgeber die Rechnung bezahlt und dass die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt wird. Unter diesen Voraussetzungen kann der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich die Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der Pauschbeträge geltend machen. Aus den Pauschbeträgen ist jedoch kein Vorsteuerabzug möglich.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12