
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Unternehmer einen privat genutzten Gebäudeteil seinem Unternehmen zuordnen kann - mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude möglich ist. Grundsätzlich kommt dies auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer in Betracht, wenn die berufliche Nutzung mehr als 10 % beträgt.
Bisher war der Vorsteuerabzug nur für den beruflich genutzten Gebäudeteil möglich. Dafür wird die private Verwendung des Gebäudeteils besteuert. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer nur die jährliche AfA. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug wird somit über einen Zeitraum von 50 Jahren rückgängig gemacht.
Die Zugehörigkeit eines Gebäudes zum Unternehmens- oder Betriebsvermögen kann aber auch steuerlich nachteilig sein, da beispielsweise später die Besteuerung eines Entnahmegewinns in Frage kommt. Sie sollten deswegen eine solche Entscheidung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Steuerberater treffen.