
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Bei Dauerschuldverhältnissen ist es nicht üblich, dass monatliche Abrechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erfolgen. Es genügt, dass die Umsatzsteuer in der Vertragsurkunde gesondert ausgewiesen ist und die monatlichen Zahlungen durch Belege (Überweisungsaufträge) konkretisiert werden.
Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Zur erforderlichen Konkretisierung der Leistung sollte in dem Überweisungsauftrag (oder in der Abbuchung) der Zahlungszeitraum angegeben werden, z.B. "Miete für Juli 2003". Achten Sie daher darauf, dass bei Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen die geänderte Leistung mit einem Umsatzsteuerausweis erfolgt!