Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzugsrecht erst bei Rechnungseingang

Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Vorsteuerabzugsrecht erst für den Voranmeldungszeitraum des Zugangs der Rechnung besteht. Im entschiedenen Fall war die Rechnung im Dezember 1999 erstellt worden, zugegangen ist die Rechnung erst im Januar 2000. Folglich bestand eine Vorsteuerberechtigung auch erst für den Januar 2000. Dies bedeutet, dass für rückwirkend ausgestellte Rechnungen kein rückwirkender Vorsteuerabzug bestehen kann. Wird z.B. während einer Betriebsprüfung eine Rechnung beanstandet, so begründet eine nachträglich beschaffte ordnungsmäßige Rechnung keinen Vorsteuerabzug für den Prüfungszeitraum. Dies führt zu Umsatzsteuernachforderungen, die mit 0,5 % für jeden Monat verzinst werden müssen. Sie sollten daher in Ihrem Unternehmen anordnen, dass nur einwandfreie Rechnungen bezahlt werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12