Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umsatzsteuer auf Mautgebühren

Zwar zahlen Spediteure für die Autobahnmaut selbst keine Umsatzsteuer, in ihren Rechnungen müssen sie aber auch die Maut der Umsatzsteuer unterwerfen.

Seit dem 1. Januar müssen Spediteure für die Benutzung von Autobahnen Maut zahlen. Die Mautgebühr ist nicht mit Umsatzsteuer belastet, sodass der Spediteur keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Sie erhöht aber das Entgelt für die Beförderungsleistung. Daher unterliegt der gesamte Betrag, den der Spediteur in Rechnung stellt, der Umsatzsteuer, und er darf die Maut nicht als umsatzsteuerfreien durchlaufenden Posten behandeln. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Spediteur die Maut in den Rechnungen gesondert aufführt, denn er legt damit seinen Kunden nur rechnerisch dar, wie sich der Preis für die Beförderungsleistung zusammensetzt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13