
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wird in einer Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen, so entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ausgabe der Rechnung. Zu diesem Zeitpunkt ist die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zu zahlen. Eine Rechnung kann nur dann berichtigt werden, wenn die durch die unrichtige Rechnung entstandene Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen. Stimmt das Finanzamt zu, so ist die geschuldete Umsatzsteuer in dem Monat zu berichtigen, in dem die Vorsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt worden ist.