Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.

Elektronische Rechnungen, die beispielsweise Telekommunikationsunternehmen versenden, können eine böse Steuerfalle sein. Zum Zwecke des Vorsteuerabzugs wird eine Rechnung nur dann anerkannt, wenn sie "qualifiziert signiert" ist. In der Regel tragen aber elektronische Rechnungen keine elektronische Signatur. Eine als PDF-Datei übersandte Rechnung kann daher bei einer späteren Betriebsprüfung Probleme bereiten. Ähnliches gilt, wenn die Rechnung per Computerfax übersandt wurde. Auch dann liegt keine gültige Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. In diesen Fällen sollten Sie nur bei Vorlage einer Papierrechnung zahlen, auch wenn dies altmodisch erscheint.

 
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psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13