Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umsatzsteuer auf eine Abfindung

Die Abfindung aus einem Auflösungsvertrag unterliegt als sonstige Leistung der Umsatzsteuer, weshalb manchmal eine Abfindung für eine fristlose Kündigung günstiger ist.

Manchmal kann es besser sein, einen Vertrag zu kündigen, als einen Auflösungsvertrag abzuschließen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vertragspartner nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, zum Beispiel ein Arzt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die in einem Auflösungsvertrag vereinbarte Abfindung eine sonstige Leistung ist und daher der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Rechtsfolgen hätten sich durch eine fristlose Kündigung des Vertrages und Festlegung einer Abfindung vermeiden lassen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13