
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Haben Sie Zweifel, ob eine beabsichtigte Lieferung oder ein beabsichtigter innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstands der Steuerermäßigung unterliegt, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke einzuholen. Die unverbindlichen Zolltarifauskünfte können jedoch auch von den Landesfinanzbehörden beantragt werden - was in den meisten Fällen einfacher und unproblematischer sein dürfte.
Für die Anträge auf Erteilung einer unverbindlichen Auskunft konnte bisher das Vordruckmuster "0307 Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft" verwendet werden - allerdings war hier das Wort "verbindlich" durch das Wort "unverbindlich" zu ersetzen. Die Zollverwaltung hat nunmehr jedoch einen speziellen Vordruck "Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke? erstellt, der ab sofort zu verwenden ist.