Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten

Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

Als Unternehmer haben Sie grundsätzlich und trotz des Steuergeheimnisses einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten. Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Prozessgrundrecht. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie substanziiert und glaubhaft darlegen, durch die falsche Besteuerung eines Konkurrenten einen feststellbaren, durch Tatsachen belegten Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Das kann beispielsweise daran liegen, dass die Umsätze eines Konkurrenten nicht besteuert werden. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Ihrem Konkurrenten durch die (angebliche) Nichtbesteuerung seiner Umsätze gegenüber Ihnen fühlbare Wettbewerbsvorteile verschafft werden, die erwarten lassen, dass sie sich auf die von Ihnen erzielbaren Umsätze konkret auswirken werden. Zudem müssen Sie gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen können.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13