
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten muss, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Die Bescheinigung muss in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der EU ausgestellt sein, und sie hat vom Tag der Ausstellung an ein Jahr Gültigkeit. Zudem müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorgelegt werden.