Rechtsberatung

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzug für hauseigene Solaranlage

Ist eine Photovoltaikanlage so dimensioniert, dass regelmäßig überschüssiger Strom verzeugt wird, so erfolgt der Betrieb unternehmerisch und ein voller Vorsteuerabzug ist schon in der Investitionsphase möglich.

Sonnige Zeiten für Solaranlagenbesitzer: Der Betrieb einer Solaranlage auf dem Dach des selbst genutzten Hauses erfolgt unternehmerisch, wenn von vornherein feststeht, dass dauernd überschüssiger Strom erzeugt und ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Mit dieser Entscheidung lässt das Finanzgericht München in solchen Fällen schon in der Investitionsphase den vollen Vorsteuerabzug zu. Umgekehrt muss der Eigentümer dann später den privaten Verbrauch als unentgeltliche Wertabgabe versteuern, wobei die anteiligen Betriebskosten die Bemessungsgrundlage bilden.

Dass in einzelnen Monaten oder im Jahresvergleich weniger Strom erzeugt als privat verbraucht wird, spielt für diese Beurteilung keine Rolle. Auch ist im Umsatzsteuerrecht keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig, um die Unternehmereigenschaft und damit das Recht zum Vorsteuerabzug zu erlangen. Allerdings führt die Solaranlage nicht dazu, dass das ansonsten nichtunternehmerisch genutzte Haus dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden könnte, denn die Solaranlage ist kein wesentlicher Gebäudebestandteil.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12