Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Taxi-Krankentransport mit Hin- und Rückfahrt

Der Bundesfinanzhof hat über die umsatzsteuerliche Behandlung von Krankentransporten im Nahverkehr entschieden.

Im Streit mit dem Finanzamt um die Umsatzsteuer für Krankentransporte hat sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Taxiunternehmer geschlagen. Streitig war die Frage, ob Hin- und Rückfahrt als einheitliche oder als getrennte Leistung zu behandeln sind - mit der Folge, dass bei einer einheitlichen Betrachtung schon ab einer Entfernung von mehr als 25 km, also eine Gesamtfahrstrecke über 50 km, der normale und nicht der ermäßigte Steuersatz anzuwenden wäre.

Es spielt dabei keine Rolle, ob für beide Fahrten ein einheitlicher Vertrag geschlossen wird, zum Beispiel weil der Arzt oder der Patient die Abholung zur Rückfahrt schon bei der Hinfahrt beauftragt. Entscheidend ist nur, ob das Taxi auf den Patienten wartet und damit eine einheitliche Fahrt vorliegt, oder ob das Taxi wieder leer zurückfährt und später dasselbe oder ein anderes Taxi den Patienten wieder nach Hause bringt. Auch die Leerfahrten zählen nicht für die Beförderungsstrecke, weil dort eben keine Personenbeförderung stattfindet.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13