Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Allround-Catering nur zum normalen Umsatzsteuersatz

Catering-Unternehmen, die neben der Lieferung von Speisen und Getränken zusätzliche Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen.

Erbringt ein Catering-Unternehmen neben der bloßen Herstellung und Lieferung von Speisen für seine Vertragspartner noch weitere Dienste wie die Erstellung von Speiseplänen oder die Reinigung von Besteck und Geschirr, entfällt das Umsatzsteuerprivileg des ermäßigten Steuersatzes. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Falle eines Catering-Unternehmens, welches für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen ein "Rundum-Sorglos-Paket" angeboten hatte. Hierdurch werde das Tätigkeitsfeld eines umsatzsteuerprivilegierten Caterers, der sich lediglich auf die Herstellung und Anlieferung von Speisen und Getränken beschränkt, deutlich überschritten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12