Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Durchlaufende Posten bei Rechtsanwälten und Notaren

Immer wieder gibt es Zweifelsfragen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung durchlaufender Posten bei Rechtsanwälten und Notaren.

Die von Rechtsanwälten und Notaren verauslagten Gebühren werden bei der Weiterberechnung an den Mandanten häufig nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Dies ist nur zulässig, wenn es sich um durchlaufende Posten handelt. Ansonsten liegt ein Auslagenersatz vor, der zum Entgelt der steuerpflichtigen Anwalts- bzw. Notarleistung zählt.

Ein durchlaufender Posten setzt voraus, dass der Anwalt oder Notar lediglich als Mittelsperson im Zahlungsverkehr fungiert, aber eigentlich der Mandant zur Zahlung verpflichtet ist. Dies ist beispielsweise bei Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz der Fall, weil Gebührenschuldner nicht der Anwalt, sondern der Mandant ist. Grundbuchabrufgebühren, Kosten für den Aktenversand, Grundbuch- und Handelsregisterauszüge und Ähnliches sind dagegen umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz.

Die Verfügung geht auf einen Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zurück, daher ist bei zukünftigen Außenprüfungen von einer verstärkten Kontrolle in diesem Bereich auszugehen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13