Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kleinunternehmerstatus hängt primär vom Vorjahresumsatz ab

Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.

Unternehmer, deren Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen erheben und abführen, dürfen aber umgekehrt auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dazu darf der Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro liegen, und der Umsatz des aktuellen Jahres darf 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

Der Vorjahresumsatz hat für die Statusfestlegung allerdings Priorität, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Selbst wenn der Umsatz nur im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro überschritten hat und voraussehbar ist, dass er im laufenden Jahr wieder unter 17.500 Euro liegen wird, besteht im laufenden Jahr kein Anspruch auf den Kleinunternehmerstatus.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12