
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens verkaufte eine GmbH Teile des Anlagevermögens zu Marktkonditionen. Der vorläufige Insolvenzverwalter gab zwar seine Zustimmung zum Verkauf, aber nicht dazu, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abzuführen. Daraufhin wollte sich das Finanzamt am Käufer schadlos halten und nahm diesen per Haftungsbescheid für die Zahlung der Umsatzsteuer in Anspruch. Da der Käufer von der Insolvenz wusste, hätte er auch wissen müssen, dass die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt gezahlt werden könnte. Vor Gericht erlitt das Finanzamt mit dieser Argumentation aber Schiffbruch: In Insolvenzfällen kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der Insolvenzschuldner die Absicht hat, die von ihm ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zu entrichten.