
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder -makler legt der Bundesfinanzhof die Begriffe nun nach der Umsatzsteuerrichtlinie der EU aus und nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben. Damit sind Hilfstätigkeiten für den Vertrieb der Finanzprodukte nicht mehr steuerfrei, beispielsweise das reine Erheben von Kundendaten. Der Vertreter muss selbst die Vermittlung zwischen Kunden und Anbieter durchführen oder zumindest das Vertragsangebot prüfen und dadurch mittelbar auf den Vertragsabschluss einwirken können. Allerdings akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die nach bisheriger Rechtsprechung umsatzsteuerfreien Umsätze auch weiterhin als steuerfrei behandelt werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 ausgeführt worden sind.