Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerpauschalierung gilt nicht für Übersetzer

Anders als Schriftsteller haben Übersetzer nicht die Möglichkeit, eine Vorsteuerpauschalierung in Anspruch zu nehmen.

Das Umsatzsteuergesetz erlaubt bestimmten Berufsgruppen zu Vereinfachungszwecken eine Vorsteuerpauschalierung nach Durchschnittssätzen vorzunehmen statt einzeln Belege zu sammeln und die jeweilige Vorsteuer abzuziehen. Eine dieser Berufsgruppen sind Schriftsteller. Übersetzer gelten jedoch nicht als Schriftsteller im Sinne dieser Vorschrift, wie der Bundesfinanzhof jetzt festgestellt hat. Eine einzelfallorientierte Zuordnung je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspräche dem Vereinfachungszweck. Den Übersetzern bleibt somit auch weiterhin nur der Einzelnachweis.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28