Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Das Bundesfinanzministerium erläutert die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.

In einem aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Insbesondere geht es dabei um die Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen. Steuerschuldner ist demnach, wer Unternehmer ist und selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon geht die Finanzverwaltung aus, wenn der Vorjahresumsatz des Leistungsempfängers zu mindestens 10 % auf Bauleistungen entfällt. Auch wenn der Leistungsempfänger noch keine Bauleistungen erbracht hat, aber diese erkennbar in Zukunft erbringen will, fällt er in diese Kategorie. Außerdem enthält das Schreiben Regeln für Umsätze, die erst 2010 ausgeführt werden, für die aber bereits 2009 Anzahlungen geleistet wurden. Das Ministerium hat wegen der Komplexität der Materie ein 15-seitiges Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft herausgegeben, das die aktuelle Rechtslage zusammenfasst.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28