
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs keine Milch oder Milchmischgetränke im umsatzsteuerlichen Sinne. Damit unterliegen sie im Gegensatz zu "echten" Milchprodukten dem vollen Umsatzsteuersatz, der auch für andere Getränke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer hergestellten veganen Milchalternativen, gehören nicht zu den begünstigten Milchprodukten, weil sie keinen Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses enthalten.