Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen.

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen nicht auf die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden beschränkt ist, hat das Bundesfinanzministerium nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Im Streitfall ging es um die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer, die nun ebenfalls unter den ermäßigten Steuersatz fällt. Maßgeblich für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist neben der Kurzfristigkeit der Vermietung, dass der Schwerpunkt der Leistung in der Überlassung der Wohn- oder Schlafräume zur Beherbergung liegt. Entscheidend ist dabei der Charakter der Leistung aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers. Beispielsweise ist die Vermietung von nicht ortsfesten Hausbooten oder Wohnmobilen nicht begünstigt, da dabei nicht der Beherbergungsgedanke im Vordergrund steht, sondern die Mobilität für die Gesamtleistung charakterbestimmend ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12