Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Umsatzsteuerliche Behandlung des Mieterstromzuschlags

Der Mieterstromzuschlag für die Betreiber von Solaranlagen ist ein echter Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Liefert der Betreiber einer Solaranlage mit einer Leistung von bis zu 100 kW den Strom ohne Durchleitung durch ein Netz direkt an bestimmte Letztverbraucher, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Zahlung eines Mieterstromzuschlags durch den Netzbetreiber vor. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Erlass zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Zuschlags Stellung genommen und festgestellt, dass es sich bei der Zahlung um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt. Ziel des Mieterstromzuschlags ist es, die Direktvermarktung von erneuerbaren Energien zu fördern.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12