Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Umsatzsteuersenkung: Handhabung in Voranmeldungen und Erklärungen

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung sind die Umsätze mit den niedrigeren Steuersätzen gesammelt als Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben.

Die Formulare für die Voranmeldung und Jahreserklärung der Umsatzsteuer für 2020 hat die Finanzverwaltung schon im letzten Jahr festgelegt, als von einer Änderung des Steuersatzes noch keine Rede war. Entsprechend haben die Formulare keine separaten Felder für die Umsätze zu den ab 1. Juli 2020 geltenden Steuersätzen. Für Umsätze und innergemeinschaftliche Erwerbe mit den neuen Steuersätzen sind die Bemessungsgrundlage sowie der dazugehörige selbst ermittelte Steuerbetrag daher in Voranmeldungen für Zeiträume im Jahr 2020 und in der Umsatzsteuererklärung für 2020 gesammelt in den Feldern für Umsätze zu anderen Steuersätzen einzutragen (Zeilen 28 und 35 der Voranmeldung bzw. Zeilen 45, 84 und 96 der Umsatzsteuererklärung).

Eine Unterscheidung zwischen Umsätzen mit dem allgemeinen und dem ermäßigten Steuersatz ist bei der Eintragung nicht vorgesehen. Auch die Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, müssen Sie unabhängig vom anzuwendenden Steuersatz in den bestehenden Feldern eintragen (Zeilen 48 bis 50 der Voranmeldung bzw. Zeilen 99 bis 101 der Umsatzsteuererklärung).

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12