
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Unternehmer muss über Leistungen, die nach dem 30. Juni 2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit den neuen Steuersätzen erteilen. Das gilt auch, wenn die Verträge über diese Leistungen vor dem 1. Juli 2020 geschlossen worden sind und dabei von den bis dahin geltenden Umsatzsteuersätzen ausgegangen worden ist.
Daraus folgt aber nicht, dass der Unternehmer automatisch verpflichtet wäre, die Preise entsprechend der umsatzsteuerlichen Minderbelastung zu senken. Dafür sind zivilrechtliche Faktoren maßgebend, die von der jeweiligen Vertrags- und Rechtslage abhängen.
Nach dem Umsatzsteuergesetz kann ein Vertragspartner vom anderen Vertragspartner jedoch einen Ausgleich verlangen, wenn dieser eine Leistung nach dem 30. Juni 2020 ausführt. Eine der Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch ist, dass die ausgeführte Leistung auf einem Vertrag beruht, der vor dem 1. März 2020 geschlossen worden ist. Die Vertragspartner dürfen außerdem nichts anderes vereinbart haben, z. B. dass Ausgleichsansprüche im Falle einer Anhebung oder Absenkung des Umsatzsteuersatzes ausgeschlossen sind.