Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen

Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.

In zwei Verfahren hat sich das Finanzgericht Hamburg mit dem Vorsteuerabzug für Sportwagen befasst, die die Unternehmer jeweils als Firmenwagen angeschafft hatten. Auch wenn die Fälle recht ähnlich liegen und die Sportwagen in beiden Fällen mit einem Kaufpreis zwischen 150.000 und 300.000 Euro eindeutig zum Luxussegment gehören, hat das Gericht unterschiedlich entschieden. Einen Lamborghini Aventador sah das Gericht als unangemessenen Repräsentationsaufwand an, womit auch der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausscheidet. Bei einem Ferrari California ging das Gericht dagegen davon aus, dass zwar private Interessen bei der Anschaffung eindeutig eine Rolle spielten, der Sportwagen aber auch zur Eröffnung substantieller Geschäftschancen geführt hat.

 
[mmk]
 
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