Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anzahlungen für Bauleistungen

Die Finanzverwaltung hat die Vorgaben zur Handhabung von Anzahlungen bei einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergänzt.

Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen geändert. Die Änderung betrifft Anzahlungen auf Bauleistungen, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmungen der Anzahlungen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmer bestehen. Diese Änderung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Allerdings akzeptiert es das Finanzamt, wenn für bis Ende 2018 geleistete Anzahlungen die bisherige Verfahrensweise angewendet wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28