Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Sportvereins

Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat deshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Im Streitfall erbrachte ein Golfverein verschiedene Leistungen gegen Entgelt, darunter der Verleih von Golfbällen, die Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren. In der ersten Instanz hatte der Verein Erfolg, denn das Finanzgericht ging von einer Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen aus, die sich zwar nicht aus nationalem Recht, aber aus dem Unionsrecht ergebe. Daran zweifelt der Bundesfinanzhof. Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung des EU-Rechts verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12