Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grenze für Kleinbetragsrechnungen seit 2017 bei 250 Euro

Die Finanzverwaltung hat die seit Anfang 2017 angehobene Grenze für Kleinbetragsrechnungen nun auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.

In Rechnungen über Kleinbeträge sind verschiedene für Rechnungen eigentlich verpflichtende Angaben nicht zwingend notwendig, z.B. Rechnungsnummer und Leistungsempfänger. Der Betrag, bis zu dem eine Rechnung noch als Kleinbetragsrechnung gilt, wurde durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 auf 250 Euro erhöht. Mit mehreren Monaten Verzögerung hat auch die Finanzverwaltung reagiert und für Umsätze ab dem 1. Januar 2017 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die höhere Grenze angepasst.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12