
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Seit der Bundesfinanzhof 2013 über die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in Bauträgerfällen entschieden hat, werden zahllose Fälle rückabgewickelt. Dass trotz einer Gesetzesänderung speziell für diese Konstellation längst noch nicht alle Fragen beantwortet sind, zeigt ein neues Urteil des Finanzgerichts Münster. Dort wollte der Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer mit der Jahreserklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Dieses verweigerte die Erstattung, weil die Umsatzsteuer noch nicht an die Baufirmen zurückgezahlt worden war, was nach der Gesetzesänderung aber erforderlich sei. Doch das Gericht sah das anders: Das Gesetz könne für sich genommen keine Umsatzsteuerschuld generieren, sondern nur eine bereits bestehende Schuld berichtigen. Wenn der Bauträger aber von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet, greife die Berichtigungsvorschrift im Gesetz nicht ein.