Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anforderungen an rückwirkende Rechnungsberichtigung

Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nur dann ohne Probleme möglich, wenn die ursprüngliche Rechnung zumindest die Mindestangaben enthält, die für eine Rechnung notwendig sind.

Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs übernommen, dass eine Rechnungsberichtigung grundsätzlich rückwirkend möglich ist. Nach dem Urteil ist eine Rechnung dann berichtigungsfähig, wenn sie zumindest Angaben zum Rechnungsaussteller und Leistungsempfänger, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer sowie zur Leistungsbeschreibung enthält. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster aus, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. In diesem Fall sei die korrigierte Rechnung keine berichtigte Rechnung, sondern eine Erstrechnung, die auch erst ab diesem Zeitpunkt zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28