Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Überlassung von Praxisräumen an Ärzte

Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.

Bei der reinen Überlassung von Praxisräumen samt Ausstattung durch einen Arzt an andere Ärzte handelt es sich weder um eine ärztliche noch um eine arztähnliche Leistung. Eine solche Überlassung kann zwar einer Heilbehandlung dienen, stellt aber selbst keine Heilbehandlung dar, meint das Finanzgericht Münster. Die Überlassung ist daher nicht umsatzsteuerfrei.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28