Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler

Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.

Beim Handel mit Gebrauchtwaren ist eine Differenzbesteuerung möglich, bei der nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Nach Meinung des Finanzgerichts Köln kann ein Gebrauchtwarenhändler daher die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (kein Vorsteuerabzug und kein Ausweis von Umsatzsteuer) auch dann in Anspruch nehmen, wenn sein Gesamtumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Jahr liegt. Voraussetzung sei lediglich, dass die Summe der steuerpflichtigen Differenzbeträge unterhalb der Umsatzgrenze liegt. Die gegenteilige Regelung im deutschen Recht stehe im Widerspruch zu den Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28