Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften

Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn liegt vor, wenn nicht der Lieferant oder Leistungserbringer, sondern der Empfänger eine Rechnung über die Lieferung oder Leistung ausstellt. Wer daher zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, die die Gefahr begründen, dass der Aussteller den Vorsteuerabzug aus diesen Gutschriften geltend macht, haftet auch für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer. Auch wenn der Gutschriftempfänger selbst nicht die falschen Umsätze bescheinigt hat, ist er nach dem Gesetz der Schuldner der Umsatzsteuer, meint das Finanzgericht München.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-87 drtm-bns 2025-04-28