Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen

In einem neuen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Umsatzsteuersatz auf die Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen.

Für die Patientenbeförderung in Taxen gilt in der Regel der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Anders sieht es aus, wenn die Leistung von einem Mietwagenunternehmen erbracht wird. Hier hat der Bundesfinanzhof prinzipiell bestätigt, dass normalerweise der volle Steuersatz anzuwenden ist. Die Steuerermäßigung ist jedoch dann anwendbar, wenn die Patiententransporte auf Sondervereinbarungen mit Krankenkassen beruhen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten. Daneben hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es für die Steuerermäßigung unschädlich ist, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt, der eine entsprechende Genehmigung zur Personenbeförderung hat. Die Finanzverwaltung hat die Urteile jetzt akzeptiert und entsprechende Regelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12