Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Haftung für Umsatzsteuer beim echten Factoring

Beim echten Factoring haftet der Factor auch dann für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn er dem abtretenden Unternehmer bereits ausreichend liquide Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuerschuld bereitgestellt hat.

Hat der leistende Unternehmer den Anspruch auf die Gegenleistung für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an einen anderen Unternehmer abgetreten, und wird die fällige Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig bezahlt, haftet nach dem Gesetz der Abtretungsempfänger für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, soweit sie im vereinnahmten Betrag enthalten ist. Die Haftung des Abtretungsempfängers (Factors) für die Umsatzsteuer ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass der Factor dem Unternehmer, der ihm die Forderung abgetreten hat, im Rahmen eines echten Factorings liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen dieser seine Umsatzsteuerschuld hätte begleichen können.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12