Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Saunaleistung als Teil einer Übernachtungsleistung

Ein Hotel mit eigener Sauna kann zwar ein Pauschalangebot für eine Übernachtung mit Saunanutzung machen, muss den Preis für die Saunaleistung aber gesondert ausweisen und mit dem normalen Umsatzsteuersatz ansetzen.

Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Saunaleistungen, die dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegen, als Teil einer Übernachtungsleistung geregelt. Werden nach dem 30. Juni 2015 Beherbergungsleistungen, zusammen mit Saunaleistungen zu einem Pauschalpreis erbracht, ist dieser Preis auf die einzelnen Leistungen aufzuteilen. Schätzungsmaßstab kann beispielsweise der kalkulatorische Kostenanteil zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags sein. Auch hier gilt die Vereinfachungsregelung für Pauschalangebote, nach der die in einem Pauschalangebot enthaltenen nicht steuerbegünstigten Leistungen in der Rechnung zu einem Sammelposten zusammengefasst und der darauf entfallende Anteil in einem Betrag ausgewiesen werden kann. Diese Vereinfachungsregelung gilt auch für Saunaleistungen, die nach dem 30. Juni 2015 erbracht werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12