
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wieder einmal zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wie wichtig es ist, Eingangsrechnungen sorgfältig zu prüfen. Nach dem Urteil kann ein Leistungsempfänger nämlich nach einer Insolvenz des Lieferanten beim Finanzamt keine Erstattung von zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen, auch wenn ihm die vom Insolvenzverwalter berichtigten Rechnungen vorliegen. Die zu viel bezahlte Umsatzsteuer kann nur vom Lieferant selbst eingefordert werden, was nach einer Insolvenz aber wenig erfolgversprechend ist. Ob alternativ eine Erstattung im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung in Frage kommt, steht allein im Ermessen des Finanzamts.