Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zwischen mindestens drei Unternehmern auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Geschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt, spielt die Frage, welcher Lieferung die Warenbewegung zuzuordnen ist, insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel eine entscheidende Rolle, da nur für diese Lieferung eine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung oder als Ausfuhrlieferung in Betracht kommt. Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Frage in zwei Urteilen angenommen und entschieden, dass es für die Zuordnung auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Entscheidend ist insbesondere die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem der letzte Abnehmer die Verfügungsmacht über den Liefergegenstand erhält. Um in der Praxis wieder Rechtssicherheit zu schaffen, wollen die Länder eine eindeutige gesetzliche Klarstellung für Reihengeschäfte anstreben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12