Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften

Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz ist eine neue Verpflichtung für Vorratsgesellschaften und Firmenmäntel ins Umsatzsteuergesetz aufgenommen worden, die das Bundesfinanzministerium jetzt konkretisiert hat. Ab Januar 2015 werden diese Gesellschaften bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wie Neugründungen behandelt und müssen die Voranmeldung für zunächst zwei Jahre zwingend monatlich abgeben. Bei Vorratsgesellschaften gilt dies ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, bei Firmenmänteln ab dem Zeitpunkt der Übernahme.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12