Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Differenzbesteuerung auch ohne Hinweis in der Rechnung

Zumindest für Lieferungen vor der gesetzlichen Festschreibung von Pflichtangaben in Rechnungen ist eine Differenzbesteuerung auch ohne ausdrücklichen Hinweis möglich.

Für den Wiederverkauf von beweglichen Gegenständen, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, kommt die Differenzbesteuerung in Frage. Voraussetzung ist aber, dass in der Rechnung an den Käufer keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Die Notwendigkeit für einen ausdrücklichen Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung in der Rechnung sieht das Finanzgericht Düsseldorf nicht. Allerdings gilt das Urteil nur für Altfälle vor dem 30. Juni 2013, da seit diesem Termin neue Pflichtangaben in Rechnungen vorgeschrieben sind und somit auch auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinzuweisen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12