
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt weist darauf hin, dass für zubereiteten Kaffee grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz gilt. Bäckereien, Imbissstände, Tankstellen und andere Betriebe, die zubereiteten Kaffee anbieten, können sich also nicht auf die neue Rechtsprechung zu Restaurationsleistungen berufen. Zwar gilt für die Lieferung von Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz; das betrifft jedoch lediglich die Lieferung von Kaffeebohnen oder Kaffeepulver. Getränke, und damit auch zubereiteter Kaffee oder Tee, fallen dagegen grundsätzlich unter den Regelsteuersatz. Bei der Lieferung von Milchmischgetränken kann hingegen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen, was beispielsweise bei der Lieferung von Latte Macchiato von Bedeutung sein kann.