
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Während die Vermietung von Wohnraum im Allgemeinen umsatzsteuerfrei ist, fällt auf die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Umsatzsteuer an. Wie die kurzfristige Beherbergung von Arbeitnehmern zu behandeln ist, ist jedoch nicht so eindeutig geregelt.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg jedenfalls hat entschieden, dass der Begriff "Fremde" weit auszulegen ist und damit auch Arbeitnehmer umfasst. Geklagt hatte ein Landwirt, der seinen Erntehelfern eine Unterkunft bereitstellte. Das Finanzamt setzte nach einer Betriebsprüfung auf den vom Lohn einbehaltenen Tagessatz für die Unterkunft auch Umsatzsteuer fest und hat jetzt vom Gericht Recht bekommen. Allerdings ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.