Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verlängerte Übergangsfrist bei neuer Vorsteuerabzugsregelung

Der Grundsatz, dass bei einer geplanten nichtwirtschaftlichen Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soll nun erst ab dem 1. Januar 2013 verbindlich gelten.

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass der Vorsteuerabzug für eine Lieferung oder Leistung ausgeschlossen ist, wenn die Leistung von Anfang an für eine nichtwirtschaftliche Verwendung vorgesehen ist, hatte Anfang des Jahres auch die Finanzverwaltung diese Auffassung übernommen. In der Verwaltungsanweisung war ursprünglich eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2012 vorgesehen, bis zu der sich Unternehmer für Eingangsleistungen noch auf die alte Verwaltungsauffassung berufen können. Das Bundesfinanzministerium hat diese Übergangsfrist jetzt bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Wer bis dahin eine Leistung bezieht, kann also den Vorsteuerabzug geltend machen, muss dann aber über den gesamten Zeitraum der Nutzung die zutreffende Belastung eines Endverbrauchs über die Wertabgabenbesteuerung sicherstellen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13