Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzug bei berichtigter Rechnung

Das Finanzgericht Hamburg teilt die vorherrschende Meinung, dass eine berichtigte Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Die Berichtigung einer Rechnung entfaltet keine Rückwirkung. Der Vorsteuerabzug aus der berichtigten Rechnung kann also erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Damit folgt das Finanzgericht Hamburg der überwiegenden Meinung anderer Finanzgerichte und der Ansicht der Finanzverwaltung, auch wenn die Frage weiterhin nicht abschließend geklärt ist. Beim Bundesfinanzhof ist zum gleichen Thema bereits die Revision eines anderen Verfahrens anhängig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-87 drtm-bns 2025-03-13