Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Überlassung von Wohnungen mit reduzierten Nebenkosten

Verzichtet der Arbeitgeber bei Dienstwohnungen für Arbeitnehmer auf einen Teil der Nebenkosten, liegt nicht automatisch eine verbilligte Überlassung vor.

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen überlässt und dabei die Nebenkosten teilweise oder ganz erlässt, ist das nicht automatisch eine verbilligte Überlassung, wie der Bundesfinanzhof meint. Die liegt erst dann vor, wenn die Miete zuzüglich der abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Warmmiete unterschreitet. Als ortsüblich gilt dabei auch der niedrigste Wert, den der lokale Mietspiegel für eine vergleichbare Wohnung ausweist.

Liegt dann trotzdem eine verbilligte Vermietung vor, führt das noch nicht automatisch zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Ein gewichtiges Indiz ist für den Bundesfinanzhof, in welchem Umfang der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen zu gleichen Konditionen auch an fremde Dritte vermietet. Bleibt selbst dann noch ein Sachbezug, kann der trotzdem Steuerfrei sein, wenn er unter der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Monat liegt, oder wenn es sich bei Arbeitgebern mit entsprechendem Tätigkeitsfeld um Personalrabatt handelt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12