
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Bildung einer Rückstellung für Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall ist grundsätzlich unzulässig. Daran hält das Finanzgericht Niedersachsen fest, obwohl sich der voraussichtliche Aufwand für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall durch versicherungsmathematische Berechnungen sehr genau bestimmen läßt (Aktenzeichen: VI 337/97). Die Richter sind der Auffassung, daß das höhere Krankheitsrisiko bei älteren Arbeitnehmern ausgeglichen wird durch Fähigkeiten, die sich mit zunehmendem Alter entwickeln, etwa Verantwortungsgefühl und Sorgfalt. Deswegen sei auch bei älteren Arbeitnehmern kein Ungleichgewicht zwischen Arbeitsleistung und Entgelt gegeben. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, da der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat.