
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu gehören auch Kosten, die durch eine spezielle Sehhilfe für einen Arbeitnehmer entstanden sind, da der Arbeitgeber durch gesetzliche Verpflichtung diese Kosten erstatten muss. Folglich handelt es sich dabei um Betriebsausgaben, die somit auch im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen werden können.
Beim Arbeitnehmer hingegen gehört der Vorteil aus der gesetzlich vorgesehenen Übernahme der Kosten für eine Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern die Notwendigkeit der Brille durch eine fachkundige Person festgestellt wurde.