Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Eigentum der Mitarbeiter

Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Er muss das Eigentum seiner Mitarbeiter schützen. Dies gilt für Gegenstände, welche die Mitarbeiter zur Arbeit mitbringen. Er muss geeignete Vorkehrungen gegen Diebstähle treffen. Stellt er Parkplätze zur Verfügung, so müssen diese verkehrssicher sein. Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht für Verkehrsunfälle auf dem Firmenparkplatz. Er hat nur für die Verkehrssicherheit des Geländes einzutreten. Der Arbeitgeber haftet auch nicht für Schäden, die von Dritten, z.B. von einem Subunternehmer oder von einem Unternehmen, das Reparaturarbeiten auf dem Firmengelände ausführt, angerichtet werden.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12